
Objektbetreuung
Winterdienst in Bönnigheim und Umgebung
Geräumt, bevor der Berufsverkehr einsetzt – und dokumentiert, falls doch etwas passiert. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich.
Übliche Intervalle
Leistungsverzeichnis
Was bei Winterdienst enthalten ist
Jede Position steht einzeln im Angebot. Sie sehen vorher, wofür Sie zahlen – und können streichen, was Sie nicht brauchen.
Räumen
- Gehwege und Zuwege auf satzungsgemäßer Breite
- Hauseingänge, Treppen und Rampen
- Stellplätze, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrt
- Räumung vor 7 Uhr werktags, vor 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen
Streuen
- Abstumpfende Streumittel als Standard
- Auftaumittel nur dort, wo die Satzung es zulässt
- Nachstreuen bei anhaltendem Niederschlag
- Streugutdepot am Objekt, Nachfüllung inklusive
Kontrolle und Nachweis
- Kontrollgänge bei Glättegefahr auch ohne Neuschnee
- Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
- Wetterdatenprotokoll als Beleg im Streitfall
Saisonende
- Restliches Streugut aufnehmen und Flächen kehren
- Depot räumen, Gullys von Streusplitt befreien
Vorbeugen
Glätte entsteht auch ohne Schneefall
Gefrierender Nieselregen, Reifglätte nach klarer Nacht, überfrierende Nässe nach Tauwetter. Wer nur auf Neuschnee reagiert, verpasst genau die Lagen, in denen die meisten Stürze passieren.
- Kontrollgänge auf Grundlage von Wetterdaten
- Gestreut wird, bevor die Glätte eintritt
- Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr
Winterdienst für Ihr Objekt – transparent angeboten
Wir klären den Umfang und erstellen anschließend ein schriftliches Angebot mit den vereinbarten Positionen. Kostenlos und unverbindlich.
Beim Winterdienst geht es nur an der Oberfläche um Schnee. Tatsächlich geht es um Haftung. Wer als Eigentümer oder Verwalter seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und jemand stürzt, haftet – unabhängig davon, ob er zu diesem Zeitpunkt im Urlaub, krank oder beruflich verhindert war.
Übertragung nur schriftlich
Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen. Aber nur schriftlich und nur mit konkreter Beschreibung der Flächen. Eine mündliche Absprache mit dem Nachbarn oder ein formloser Auftrag reichen im Streitfall nicht.
Unser Winterdienstvertrag benennt deshalb jede Fläche einzeln, mit Lageplan und Räumbreite. Beim Eigentümer verbleibt eine Überwachungspflicht – er muss sich vergewissern, dass der Dienstleister seine Arbeit tut. Genau dafür ist unsere Dokumentation da.
Wetterdaten statt Blick aus dem Fenster
Glätte entsteht auch ohne Schneefall. Gefrierender Nieselregen, Reifglätte nach klarer Nacht, überfrierende Nässe nach Tauwetter – all das erzeugt eine Streupflicht, die man verpasst, wenn man nur auf Neuschnee reagiert.
Wir arbeiten deshalb mit Wetterdaten und fahren Kontrollgänge auch dann, wenn nichts liegt. Bei Glättegefahr wird gestreut, bevor sie eintritt. Das ist der Unterschied zwischen einem Winterdienst, der reagiert, und einem, der vorbeugt.
Splitt statt Salz
Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Gemeindesatzungen untersagt, weil es Bäume, Grundwasser und Pflasterfugen schädigt. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Streumitteln. Auftaumittel setzen wir nur dort ein, wo die Satzung es erlaubt und die Situation es erfordert: Rampen, Treppen, Tiefgaragenzufahrten mit Gefälle.
Am Saisonende nehmen wir den Splitt wieder auf und befreien die Gullys – sonst landet er im Kanal und die Kosten dafür kommen im Frühjahr zurück.
Ein Protokoll, das im Ernstfall zählt
Nach jedem Einsatz halten wir Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Wetterlage fest. Wenn ein Sturz gemeldet wird, ist die entscheidende Frage immer: War zu diesem Zeitpunkt geräumt und gestreut? Ohne Dokumentation lässt sich das nicht beantworten. Mit unserem Protokoll schon – und das ist der Grund, warum Hausverwaltungen diese Position meist als Erstes vergeben.
Nachweis
Ohne Protokoll lässt sich im Ernstfall nichts belegen
Zwischen einem gemeldeten Sturz und der Klage liegt oft ein halbes Jahr. Die entscheidende Frage lautet dann immer: War zu diesem Zeitpunkt geräumt und gestreut?
- Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Wetterlage je Einsatz
- Auch Kontrollgänge ohne Handlungsbedarf werden festgehalten
- Übersicht am Saisonende, im Schadensfall sofort
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
Fester Ansprechpartner vom ersten Anruf bis zur Abnahme.
Ablauf
Von der Anfrage bis zur Abnahme
Bis einschließlich Angebot entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
01
Flächen festlegen
Wir gehen das Objekt vor der Saison ab und halten in einem Lageplan fest, welche Flächen zu räumen sind und in welcher Breite.
02
Vertrag mit Pflichtenübernahme
Die Räum- und Streupflicht geht schriftlich auf uns über. Ohne diese schriftliche Übertragung bleibt sie beim Eigentümer.
03
Bereitschaft ab November
Von November bis März sind wir in Bereitschaft. Grundlage sind Wetterdaten, nicht der Blick aus dem Fenster.
04
Einsatz und Protokoll
Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Sie erhalten die Übersicht am Saisonende, im Schadensfall sofort.
Häufige Fragen
Fragen zum Thema Winterdienst
Geht meine Haftung wirklich auf Sie über?
Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich vertraglich übertragen. Beim Eigentümer verbleibt eine Überwachungspflicht. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz – das ist Ihr Nachweis, dass Sie den Dienstleister kontrolliert haben.
Bis wann muss geräumt sein?
In den meisten Gemeinden der Region werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 oder 21 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde, die wir für jedes Objekt prüfen.
Ist Streusalz erlaubt?
Auf Gehwegen ist es in vielen Satzungen untersagt. Wir arbeiten deshalb standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Auftaumittel nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist – etwa an Rampen und Treppen.
Was passiert bei mehreren Schneefällen an einem Tag?
Dann räumen wir mehrfach. Die Saisonpauschale deckt alle notwendigen Einsätze ab, es gibt keine Abrechnung pro Ausrückung.
Passt dazu
Leistungen, die häufig zusammen beauftragt werden
Wenn mehrere Leistungen im selben Objekt anfallen, fassen wir sie in einem Termin und einem Angebot zusammen.

01
Hausmeisterservice
- Kontrollgänge und Kleinreparaturen
- Müllmanagement und Technikcheck
- Rückmeldung und Fotos auf Wunsch
Ein Ansprechpartner für Ihr ganzes Objekt.
02
Gebäudereinigung
- Unterhalts- und Grundreinigung im festen Turnus
- Treppenhaus, Eingang, Sanitär und Verkehrsflächen
- Teamkontinuität und Protokoll auf Wunsch
Ein gepflegtes Gebäude, ohne selbst Hand anzulegen.
03
Fensterreinigung
- Glas, Rahmen, Falz und Fensterbänke
- Schaufenster, Glasfassaden und Wintergärten
- Im Turnus oder einmalig, auch in Höhe
Klare Sicht, streifenfrei bis in den Rahmen.
Einsatzgebiet
Winterdienst in Ihrer Nähe
Von Bönnigheim aus erreichen wir die Region im Umkreis von rund 30 Kilometern. Wählen Sie Ihren Ort – dort finden Sie, was vor Ort typisch ist.
Nächster Schritt
Transparentes Angebot für Ihr Objekt
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir klären den Umfang und erstellen ein schriftliches Angebot mit den vereinbarten Positionen und Abrechnungsgrundlagen.
- Telefon
- 01516 1928239
- Erreichbar
- Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr
Sa 9:00 – 14:00 Uhr
Direkt anfragen
Die Begehung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst, wenn Leistungsumfang und Abrechnung schriftlich feststehen.
